Barrierefreiheit

Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Veranstaltungsreihe Extrem.Wasser.Tage. der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH:
www.extremwassertage-bw.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Nicht bei allen Links ist die Art des Ziels zu erkennen. Links auf externe Seiten öffnen teilweise in einem neuen Fenster, ohne dass darauf hingewiesen wird.
  • Informationen in Deutscher Gebärdensprache sind noch nicht vorhanden. Die Seite „Gebärdensprache“ ist in Vorbereitung.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27. Oktober 2026 erstellt. Die Aussagen in der Erklärung beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen, in Form einer durchgeführten Selbstbewertung.

Die Selbstbewertung wurde im Oktober 2026 anhand der Anforderungen der BITV 2.0 bzw. der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, durchgeführt: mit einer automatisierten Prüfung sowie einer manuellen Prüfung der Tastaturbedienung, der Überschriftenstruktur, der Alternativtexte, der Linktexte, der Kontraste, der Vergrößerbarkeit und der Bedienung mit einem Screenreader.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
Kaiserstraße 94a
D-76133 Karlsruhe
Telefon: +49 721 98471-0
Fax: +49 721 98471-20
E-Mail: info@kea-bw.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Nora Welsch
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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